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Beratung | saldo 15/2009

E-Mail-Flut: Notfalls per Gericht eindämmen

Unerwünschte Mails verstopfen den Posteingang und brauchen viel Speicher. Gegen die unerwünschte Post kann man sich wehren.

Seit März erhält Susanne Altenburger aus Oberrieden ZH alle zehn Minuten dasselbe Mail: «Hallo Susy Altenburger! Ihr Freund hat dieses Angebot Sharm el Sheikh-Renaissance Beach Resort bei Mediashop-Reisen AG gefunden.» Bereits mehr als 10’000 Nachrichten haben ihren Posteingang bisher verstopft, schätzt die Zürcherin. Ihre Reklamationen im Frühling brachten nicht viel. Man habe ihr geraten, den Spam-Filter ihres Internetanbieters zu verändern oder die E-Mail-Adresse zu wechseln.

Für Hans Ruedi Schmid von der saldo-Rechtsberatung ist der Fall klar: «Der Absender der Mail-Flut muss sich darum kümmern, dass der Versand der immer gleichen Nachricht aufhört.» Die saldo-Leserin könne die Löschung ihrer E-Mail-Adresse gemäss Datenschutzgesetz verlangen. Denkbar wäre auch eine gerichtliche Klage auf einen Stopp der ungefragt erhaltenen Post. Voraussetzung ist die Kenntnis des Absenders.  Dazu müsste der Mail-Provider von Susy Altenburger Auskunft geben.

Mediashop-Reisen entschuldigte sich zwar immer wieder, konnte aber angeblich bis heute nichts gegen die Mail-Flut unternehmen. Gegenüber saldo teilte das Reisebüro mit, der Internetverantwortliche habe die Ursache abgeklärt. Die Mails würden nicht von Mediashop-Reisen stammen. Das Reisebüro bot ihr an, zusammen mit einem Computerspezialisten ihr Problem anzuschauen. Würde es sich bei den Mails um Spam handeln, könnte allenfalls eine Strafanzeige weiterhelfen. Denn der Versand  von Spam ist verboten. Um Spam handelt es sich jedoch nur, wenn die elektronischen Nachrichten automatisch an eine Vielzahl von Empfängern geschickt werden. Ist Susanne Altenburger jedoch  die einzige Betroffene, bringt ihr das nichts.

22. September 2009 | Beatrice Walder, Redaktion saldo


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