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Ich bin im Stundenlohn angestellt und arbeite jeweils am Montag. Was gilt für mich an Ostermontag und Pfingstmontag? Bekomme ich für diese arbeitsfreien Tage trotzdem Lohn?
Nein. Wer im Stundenlohn angestellt ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung der Feiertage. Ausnahmen: Im Einzelarbeits- bzw. in einem Gesamtarbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart – oder es ist im Betrieb üblich. Anspruch auf bezahlte Feiertage haben nur Beschäftigte, die im Wochen-, Monats- oder Jahreslohn angestellt sind.
13. September 2009 | mv