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Meine Frau hat zwei Kinder in die Ehe mitgebracht. Ich mag diese Kinder sehr und möchte, dass sie dereinst mein Vermögen erben. Nun habe ich gehört, dass meine Stiefkinder rein nichts von mir erben, wenn meine Frau und ich gleichzeitig sterben sollten. Stimmt das?
Ja, wenn Sie für diesen Fall nichts anordnen. Der Grund: Sterben Ehegatten gleichzeitig, hat das erbrechtlich zur Folge, dass sie sich nicht gegenseitig beerben. Folge: Ihre Erbschaft geht an Ihre Verwandten (und nicht an Ihre Stiefkinder). Einzig das Vermögen Ihrer Frau ginge an die Kinder beziehungsweisen Ihre Stiefkinder.
Tipp: Sie müssen ein Testament machen und darin Folgendes festhalten:
13. September 2009 | bw