SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 12/2009

Wohneigentum: Was tun, wenn Nachbarn stören?

Nicht nur Mieter, auch Wohnungseigentümer können sich gegen störende Nachbarn wehren. Das Vorgehen ist im Gesetz genau geregelt.

Wenn Nachbarn nachts stundenlang Klavier spielen, jeden Tag auf dem Balkon grillieren oder ständig Kinder anderer Fami-lien schikanieren, sind Wohnungseigentümer gegenüber Mietern im Nachteil. Denn Mieter können sich an den Vermieter halten: Dieser muss dafür sorgen, dass die Hausbewohner gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen. Er kann störenden Mietern relativ rasch die Kündigung schicken.

Dauert die Störung an, kann ein Mieter sogar eine Mietzinsreduktion verlangen. In der Not kann man als Mieter auch kurzfristig eine neue Wohnung suchen. Anders die rechtliche Situation der Wohnungseigentümer. Auch sie haben ein Recht auf ungestörtes Wohnen. Bringen Gespräche mit dem Nachbarn nichts, können sie eine Stockwerkeigentümerversammlung einberufen lassen. Mit einem Mehrheitsbeschluss ist es möglich, rücksichtslose Mitglieder der Gemeinschaft zu ermahnen oder zu verwarnen.

Hilft dies nichts, ist im schlimmsten Fall sogar ein Zwangsausschluss möglich. Dies setzt allerdings gravierendes pflichtwidriges Verhalten voraus. Dazu gehört nach der Praxis der Gerichte beipielsweise «dauerndes Verursachen übermässiger Immissionen», «Beschimpfungen, Tätlichkeiten und grob ungehörige Handlungen gegen Miteigentümer» oder «wiederholtes streitsüchtiges, gewalttätiges und arglistiges Verhalten» gegenüber den Nachbarn.

Ein Ausschluss ist nur durch ein Gericht möglich. Das Ausschlussverfahren ist langwierig und kaum ohne Anwalt zu meistern. Wer eine Wohnung kaufen will, sollte sich deshalb mit Vorteil vorher über die künftigen Miteigentümer erkundigen. Dann ist wenigstens beim Einzug klar, wie es um den Hausfrieden steht.

21. Juni 2009 | Beatrice Walder, Redaktion saldo


Beitrag als PDF
Wohneigentum: Was tun, wenn Nachbarn stören?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Das Mietrecht im Überblick
Das Mietrecht im Überblick
Vom Mietantritt bis zur Kündigung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Häufige Besuche: Mehr Kosten? Muss ich die Wohnung schriftlich kündigen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte