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Beratung | K-Tipp 12/2009

Arbeitslosenversicherung: Stempelgeld in den Ferien?

Ich habe im Juli drei Wochen Ferien gebucht. Nun wurde mir unerwartet auf Ende Juni gekündigt. Habe ich während der Ferien trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Nein. Ihre Ferientage werden von der Arbeitslosenversicherung nicht bezahlt. Der Grund: Sie dürfen noch keine sogenannten Stempelferien beziehen. Der Anspruch auf Stempelferien – genauer: auf fünf aufeinanderfolgende kontrollfreie Tage – entsteht erst, nachdem Stellenlose 60 Tage lang als arbeitslos gemeldet waren. In solchen «Kontrollferien» sind Arbeitslose von der Jobsuche befreit.

15. Juni 2009 | nb


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Arbeitslosenversicherung: Stempelgeld in den Ferien?
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Kommentare (2)

 
  • jonnyswiss | 24.06.2009, 16:42

    AW: Der günstigste Draht ins Ausland? @Brummbaer

    Nun, ich benütze seid einem jahr switzernet.com und
    "fahre" damit (ausser der Grundgebühr von sFr. 9.-)
    sogar gratis über das normale Telefon in sehr viele Länder!
    Bis jetzt hatte ich innerhalb 5/4 Jahren einen knappen Franken
    Aufpreis bezahlt - und das nur weil viele keine normale Telefonnummer
    mehr haben sondern nur diese saublöden 0844er Nummern...
    Übrigens: nach den USA sind nicht nur die Festnetznummern
    kostenlos sonderrn auch auf das Handy!
  • Brumlibaer | 22.06.2009, 16:42

    Der günstigste Draht ins Ausland

    Mein Sohn lebt in Kalifornien. Wenn ich mit ihm nicht über Skype
    (gratis!) telefoniere, wähle ich den "Teleswiss" -
    Anbieter. So kann ich für 3 Rappen pro Minute sogar auf sein
    Handy anrufen! Dir Rechnung geht automatisch auf meinen
    Festnetz-Anbieter (Cablecom), es werden keine zusätzlichen Taxen
    erhoben! Rechne: Wenn ich in der Schweiz (Festnetz) telefoniere kostet
    die Minute 4 Rp, nach San Francisco nur 3 Rp.
    Monique Nagy-Jozsa Jona
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