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Ich habe im Juli drei Wochen Ferien gebucht. Nun wurde mir unerwartet auf Ende Juni gekündigt. Habe ich während der Ferien trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Nein. Ihre Ferientage werden von der Arbeitslosenversicherung nicht bezahlt. Der Grund: Sie dürfen noch keine sogenannten Stempelferien beziehen. Der Anspruch auf Stempelferien – genauer: auf fünf aufeinanderfolgende kontrollfreie Tage – entsteht erst, nachdem Stellenlose 60 Tage lang als arbeitslos gemeldet waren. In solchen «Kontrollferien» sind Arbeitslose von der Jobsuche befreit.
15. Juni 2009 | nb
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