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Wegen Personalmangel habe ich seit über einem Jahr viele Überstunden arbeiten müssen. In meinem Vertrag ist vereinbart, dass ich Überstunden durch Freizeit kompensieren muss. Mein Arbeitgeber hat mir aber bis heute keine Gelegenheit gegeben, die Überstunden auszugleichen. Habe ich deshalb einen rechtlichen Anspruch, dass er mir die Überstunden auszahlt?
Nein. Zuerst müssen Sie Ihrem Chef eine Frist ansetzen. Er soll Ihnen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sagen, wann Sie die Überstunden kompensieren können. Am besten machen Sie dies schriftlich. Nur wenn er dann ablehnend oder gar nicht reagiert, haben Sie Anspruch auf Auszahlung der angehäuften Überstunden – und das erst noch mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent.
15. Juni 2009 | sh