SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 03/2009

Für Vorbesitzer bezahlen?

Wir haben im September 2008 eine Eigentumswohnung gekauft. Die Beiträge an die Gemeinschaftskosten müssen wir der Verwaltung jeweils per 31. Dezember zahlen. Nun haben wir von der Verwaltung eine Rechnung für das ganze Jahr 2008 erhalten, weil der Vorbesitzer seinen Anteil nicht bezahlt hat. Ist das korrekt?

Ja. Zum Zeitpunkt der Abrechnung waren Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen – und deshalb haften Sie gegenüber der Stockwerk-Eigentümergemeinschaft für den vollen Betrag. Diese Haftung erstreckt sich auf alle anteiligen Gemeinschaftskosten, die auf die letzten drei Jahre entfallen und von Ihrem «Vorgänger» nicht bezahlt wurden.

Die Aufteilung der Kosten zwischen Ihnen und dem Verkäufer ist nicht Sache der Verwaltung. Doch Sie können die Kosten bis September 2008 vom früheren Eigentümer zurückfordern. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Aufteilung solcher Kosten bereits im Kaufvertrag zu regeln.

23. Mai 2009 | mo


Beitrag als PDF
Für Vorbesitzer bezahlen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Kann ich das Haus einem meiner Söhne zu einem guten Preis verkaufen? Muss ich Passanten vor meinem Sitzplatz akzeptieren? Hauskauf in Euro: Soll ich bereits jetzt Geld wechseln?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte