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Wir haben im September 2008 eine Eigentumswohnung gekauft. Die Beiträge an die Gemeinschaftskosten müssen wir der Verwaltung jeweils per 31. Dezember zahlen. Nun haben wir von der Verwaltung eine Rechnung für das ganze Jahr 2008 erhalten, weil der Vorbesitzer seinen Anteil nicht bezahlt hat. Ist das korrekt?
Ja. Zum Zeitpunkt der Abrechnung waren Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen – und deshalb haften Sie gegenüber der Stockwerk-Eigentümergemeinschaft für den vollen Betrag. Diese Haftung erstreckt sich auf alle anteiligen Gemeinschaftskosten, die auf die letzten drei Jahre entfallen und von Ihrem «Vorgänger» nicht bezahlt wurden.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Ihnen und dem Verkäufer ist nicht Sache der Verwaltung. Doch Sie können die Kosten bis September 2008 vom früheren Eigentümer zurückfordern. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Aufteilung solcher Kosten bereits im Kaufvertrag zu regeln.
23. Mai 2009 | mo