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Beratung | K-Tipp 10/2009

Haftung im Service: Muss ich das Geschirr zahlen?

Ich arbeite in einem Restaurant als Serviceangestellte. Mein Arbeitgeber stellt mir jeweils die Ersatzkosten für zerbrochenes Geschirr in Rechnung. Darf er das?

Nein. Ein Angestellter haftet nicht für jeden Schaden, den er seinem Arbeitgeber verursacht. Schäden, die zum normalen Berufsrisiko gehören, müssen Sie als Serviceangestellte nicht übernehmen. Dazu gehört auch zerbrochenes Geschirr. Zahlen müssen Sie nur, wenn Sie Geschirr absichtlich zerschlagen.

17. Mai 2009 | sh


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