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Beratung | K-Tipp 08/2009

Lohn-Abzüge: Sind Gratifikationen AHV-pflichtig?

Ich habe eine Gratifikation erhalten und festgestellt, dass mir mein Chef darauf AHV-Beiträge abgezogen hat. Ist das korrekt?

Ja. Die Gratifikation gehört zum massgebenden Lohn – und darauf sind AHV-Beiträge zu zahlen. Der massgebende Lohn besteht aus allen Bar- und Naturalbezügen, die Angestellte für ihre geleistete Arbeit erhalten. Darunter fallen nebst dem eigentlichen Lohn auch der 13. Monatslohn, alle Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke sowie Ferien- und Feiertagsentschädigungen.

Eine detaillierte Aufzählung finden Sie im AHV-Merkblatt mit der Nummer 2.01, im Internet ist es abrufbar unter www.ahv.ch.

19. April 2009 | mo


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Lohn-Abzüge: Sind Gratifikationen AHV-pflichtig?
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Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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