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Beratung | K-Tipp 07/2009

Arbeitsrecht: Muss ich vor jedem Gang zur Toilette ausstempeln?

Unser Chef verlangt, dass wir jedes Mal ausstempeln, wenn wir auf die Toilette müssen. Ist dies zulässig?

Nein. Der Betrieb muss auf die Gesundheit der Angestellten Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass sie während der Arbeit auf die Toilette gehen können, wenn sie müssen. Dieses Recht darf aber nicht missbraucht werden: Wenn Angestellte offensichtlich nur zur Toilette gehen, um eine kurze Arbeitspause einzuschieben, muss sich dies der Arbeitgeber nicht gefallen lassen.

05. April 2009 | Nadja Burri


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Arbeitsrecht: Muss ich vor jedem Gang zur Toilette ausstempeln?
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Kommentare (1)

 
  • Nendaz | 08.04.2009, 16:44

    Toilette ausstempeln ?

    Die Schlussfolgerung ist einleutend und auch Rechtens.Von Seite
    Arbeitgeber aber nicht so leicht und kostengünstig zu
    überprüfen .Besser wäre: man berechne in der
    täglichen Gleitzeit im Voraus eine gewisse anzahl Minuten
    (abhängig vom Weg zur Toilette etc) für die tägliche
    Tolettenbenutzung.Somit kann das Ausstempeln beim Verlassen des
    Büros beibehalten werden und für Schlaumeier ist auch ein
    Riegel geschoben.
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