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Beratung | saldo 06/2009

10 Fragen zur Hausratversicherung

1 Ist eine Hausratversicherung überhaupt nötig?
Ja. Wenn das Mobiliar eines Haushaltes etwa durch Wasser oder Feuer zerstört wird, kostet der Ersatz mindestens 50'000 bis 100'000 Franken. Solche Kosten können die wenigsten Haushalte verkraften. Die jährliche Versicherungsprämie ist aber relativ günstig, weil das Risiko eines Verlustes des gesamten Hausrates klein ist.


2 Wie wird die Prämie berechnet?
Sie basiert in der Regel auf dem Wert des Hausrats, der Grösse der Wohnung und der Anzahl Personen im Haushalt. Die zu versichernde Summe ermittelt man, indem man berechnet, wie viel es kosten würde, wenn man den gesamten Hausrat neu kaufen müsste.


3 Was zählt alles zum Hausrat?
Dazu gehört alles Mobiliar, das sich in der Wohnung oder im Haus des Versicherten befindet – auch geleaste, gemietete und anvertraute Sachen. Zur Wohnung und zum Haus gehören auch Keller, Garage, Treppenhaus, Balkon, Terrasse, Garten und Estrich.


4 Wie teuer kommt die Jahresprämie zu stehen?
Ein Paar in einer 4-Zimmer-Mietwohnung mit einer Versicherungssumme von 100’000 Franken muss mit einer Jahresprämie von 300 bis 400 Franken rechnen. Bei den meisten Versicherungen kann man die Prämie via Internet ermitteln.


5 Was ist abgedeckt?
Alle Schäden am Hausrat, die durch Elementarereignisse wie etwa Sturm sowie Feuer, Wasser und Diebstahl entstanden sind.  Wichtig: Bargeld ist nicht versichert, weil es nicht als Hausrat gilt. Ausnahmen: Bei Einbruch mit Anwendung oder Androhung von Gewalt wird Bargeld in der Regel ersetzt – meistens zahlen die Gesellschaften maximal 3000 bis 5000 Franken zurück. Dasselbe gilt bei Feuerschäden.


6 Ist der Hausrat auch bei einer Überschwemmung versichert?
Ja. Schäden als Folge von Hochwasser, Überschwemmung, Steinschlag, Hagel, Lawinen, Felssturz oder Erdrutsch sind gedeckt. Erdbeben sind meist nicht mitversichert.


7 Zahlt die Versicherung bei einem Leitungsbruch im Keller?
Ja. Auch Schäden durch Apparate und Einrichtungen, die an Wasserleitungen angeschlossen sind, sowie Schäden durch Überlaufen von Badewannen und Lavabos sind inbegriffen.


8 Und bei einem Christbaumbrand?
Schäden durch Brand-, Blitz-, Explosions- und in der Regel auch Implosionsschäden (zum Beispiel bei einem TV-Gerät) sind gedeckt. Bezahlt werden in solchen Fällen auch die Folgeschäden wie Russ oder Schäden durch Löschwasser.


9 Darf die Versicherung bei einem Schadenfall kündigen?
Ja. Nach dem Gesetz dürfen Versicherungen wie Versicherte nach einem Schadenfall vom Vertrag zurücktreten – unabhängig von der Laufdauer des Vertrages.


10 Wie vergütet die Hausratversicherung im Schadenfall?
Sie ersetzt den versicherten Gegenstand zu jenem Preis, den der Versicherte heute ausgeben müsste, um einen gleichwertigen, neuen Gegenstand zu erwerben. Tipp: Von teuren Sachen den Kaufbeleg aufbewahren, so lassen sich im Schadenfall Konflikte mit der Versicherung vermeiden.

28. März 2009 | dw


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