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Beratung | K-Tipp 06/2009

Mietrecht: Anspruch auf Storen?

Wir leben in einer Mietwohnung, deren Fenster keine Rolladen haben. Das stört uns. Der Vermieter weigert sich aber, Storen einzubauen, und verweist auf die vorhandenen Vorhangschienen. Haben wir Anspruch auf Storen, oder muss der Vermieter wenigstens für Vorhänge aufkommen?

Nein. Da Ihre Wohnung zum Zeitpunkt der Wohnungsbesichtigung keine Storen aufwies, haben Sie diesen Zustand bei der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert. Deshalb ist Ihr Vermieter auch nicht verpflichtet, Ihnen nachträglich und auf seine Kosten Storen einzubauen. Und Vorhänge muss er Ihnen auch nicht zahlen.

22. März 2009 | dw


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