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Kürzlich forderte mich der Zahnarzt schriftlich auf, am 4. März um 8 Uhr zur jährlichen Kontrolle zu erscheinen. Zudem schrieb er: «Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, erwarten wir Ihre Absage bis spätestens 24 Stunden vorher, sonst wird er Ihnen belastet.» Ist das zulässig?
Ja, sofern zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt abgemacht wurde, dass er sie jeweils zur Kontrolle aufbieten soll. Dann kann er von Ihnen auch erwarten, dass Sie auf seinen Terminvorschlag reagieren, sofern er Ihnen nicht passen sollte.
14. Februar 2009