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Beratung | K-Tipp 03/2009

Untervermietung: Kann ich meinen Untermieter sofort rausschmeissen?

Ich habe mein möbliertes Zimmer in der Stadt an einen Studenten untervermietet. Er wohnt zwar noch dort, hat aber die letzte Miete nicht bezahlt. Kann ich ihm die Wohnung jetzt fristlos kündigen?

Nein. Eine fristlose Kündigung ist bei Zahlungsrückstand des Mieters nicht möglich. Denn für Sie als Untervermieter gelten die gleichen Vorschriften wie für normale Vermieter. Sie müssen also dem Untermieter zuerst die Kündigung androhen und ihm 30 Tage Zeit einräumen, den ausstehenden Mietzins zu zahlen.

Das mag erstaunen, denn die ordentliche Kündigung eines möblierten Zimmers ist immer mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer möglich. Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs dauert also länger. Das ist ein Versehen des Gesetzgebers. Allerdings: Bei einer ordentlichen Kündigung könnte der Mieter eine Erstreckung des Mietvertrages beantragen.

07. Februar 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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