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Beratung | K-Geld 01/2009

Ich habe die Cura-Pflegeversicherung nicht beantragt: Soll ich sie trotzdem behalten?

Auf meiner neuen Versicherungspolice der Helsana ist seit Anfang Jahr eine neue Zusatzversicherung für Langzeitpflege mit dem Namen Cura enthalten. Ich habe diese Versicherung nie beantragt. Falls ich Cura nicht möchte, muss ich es der Helsana bis Ende März mitteilen. Lohnt sich diese Versicherung überhaupt?

Eher nein. Die Cura lohnt sich selten. Einer der Nachteile: Das versicherte Taggeld wird erst nach einer Wartefrist von 720 Tagen ausbezahlt – danach allerdings zeitlich unlimitiert.

Pflegebedürftige erhalten also erst nach zwei Jahren einen Zustupf an jene Pflegekosten, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Doch viele ältere Menschen werden durch eine schwere Krankheit zum Pflegefall und sterben noch vor Ablauf dieser Zweijahres-Frist.

Immerhin zahlt Cura das Taggeld – im Gegensatz zu anderen Pflegeversicherungen – nicht erst dann, wenn der Versicherte in ein Pflegeheim muss, sondern schon, wenn er noch zu Hause gepflegt werden kann. Allerdings ist eine klare Pflegebedürftigkeit nötig, bei der man gemäss den Bedingungen «mehrmals wöchentlich die Hilfe Dritter» in Anspruch nimmt. Leichte Fälle sind also nicht gedeckt.

Von dieser Versicherung profitieren also höchstens Personen, die sehr lange pflegebedürftig sind. Und sie lohnt sich für Gutsituierte, die im Sinne ihrer Erben verhindern wollen, dass ihr ganzes Vermögen durch die Pflegekosten aufgezehrt wird.

Mittellosen greift nämlich der Staat mit Ergänzungsleistungen zur AHV- beziehungsweise IV-Rente und gegebenenfalls auch mit Sozialhilfebeiträgen finanziell unter die Arme.

Von den Pflegetaggeld-Leistungen profitiert in solchen Fällen nur der Staat: Sie schmälern den Anspruch auf staatliche Unterstützungsbeiträge.

Die Helsana teilt die Cura den Versicherten automatisch zu, sofern sie eine Spital-Zusatzversicherung haben und ins Rentenalter kommen – und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Die Krankenkasse beruft sich dabei auf eine «Option», die in den Bedingungen der Spital-Zusatzversicherungen enthalten ist.

Stossend daran ist, dass sich die Versicherten bei der Helsana innert einer Frist melden müssen, wenn sie die Versicherung nicht wollen. Streng rechtlich gesehen ist so aber kein Vertrag zustande gekommen (siehe unten).

Die Helsana sagt aber: «Die Kunden können uns bis Ende März mitteilen, wenn sie auf die Cura verzichten möchten. Selbstverständlich werden sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Prämien vollumfänglich zurückerstattet.»   


Ohne Zustimmung kein Vertrag

Die Helsana begründet die automatische Zuteilung der Cura mit dem Kleingedruckten bei der Spital-Zusatzversicherung. Aber: Auf diese Art – durch die Hintertüre – kann keine gültige Versicherung zustande kommen. Die Helsana kann nicht davon ausgehen, dass die Versicherung gilt, wenn sich Betroffene nicht melden und die Zuteilung ablehnen. Denn es fehlen der explizite Wille des Kunden und ein Antrag, die Versicherung abzuschliessen.

Die Klausel in den Versicherungsbedingungen ist also ungewöhnlich, Kunden müssen nicht mit einem solchen Vorgehen rechnen.

Aber: Wer mehrere Monate lang nichts bemerkt und zahlt, verspielt seine Chance auf Rückerstattung, denn nach einem längeren Zeitraum gilt die Vertragsänderung als stillschweigend akzeptiert. Ein Richter würde jetzt vermutlich sagen, der Kunde hätte die neue Police besser kontrollieren müssen.

02. Februar 2009 | nw


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