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Beratung | K-Geld 01/2009

Hilft mir der Rechtsschutz bei Problemen mit der Bank?

Die Credit Suisse hat mir Lehman-Papiere mit Kapitalschutz angedreht. Wegen des Lehman-Konkurses droht mir nun der Totalverlust. Die CS will mich nicht entschädigen, obwohl sie mir die Risiken verschwiegen hat. Kann ich mit meiner Rechtsschutz-Versicherung gegen die Bank vorgehen?

 

Nein. Die Rechtsschutz-Versicherungen schliessen eine Deckung für solche Streitfälle aus. Das steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Alle Gesellschaften formulieren dies in mehr oder weniger ähnlichem Wortlaut: Nicht versichert seien Streitfälle aus Kauf und Verkauf von Wertpapieren sowie Beteiligungen an Unternehmen, aus Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften sowie anderen Finanz- und Anlagegeschäften. Viele Gesellschaften bieten jedoch eine einmalige Kurzberatung an.   

02. Feburar 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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Kommentare (1)

 
  • pimpachoo | 05.06.2009, 15:21

    Beratung

    Hm da bin ich mir aber nicht sicher. Ich kenn die AGB nicht. Aber
    angefochten wird ja nicht der "Kaufvertrag" der Wertpapiere,
    sondern die "allgemeine Vermögensberatung" der Bank,
    aufgrund dessen der Kunde sich für einen "Kauf" der
    Wertpapiere entscheidet. Die Beratung fällt nicht zwingend in die
    oben genannten Kategorien. Wenn dies in den AGB ebenfalls
    ausgeschlossen wird, kanns schwierig werden..
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