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Die Credit Suisse hat mir Lehman-Papiere mit Kapitalschutz angedreht. Wegen des Lehman-Konkurses droht mir nun der Totalverlust. Die CS will mich nicht entschädigen, obwohl sie mir die Risiken verschwiegen hat. Kann ich mit meiner Rechtsschutz-Versicherung gegen die Bank vorgehen?
Nein. Die Rechtsschutz-Versicherungen schliessen eine Deckung für solche Streitfälle aus. Das steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Alle Gesellschaften formulieren dies in mehr oder weniger ähnlichem Wortlaut: Nicht versichert seien Streitfälle aus Kauf und Verkauf von Wertpapieren sowie Beteiligungen an Unternehmen, aus Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften sowie anderen Finanz- und Anlagegeschäften. Viele Gesellschaften bieten jedoch eine einmalige Kurzberatung an.
02. Feburar 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
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