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Beratung | K-Geld 01/2009

Mutter geworden: Muss ich das 3a-Konto auflösen?

Ich bin im letzten Oktober Mutter geworden und habe meine Stelle nach dem Mutterschaftsurlaub aufgegeben. In ein paar Jahren möchte ich aber wieder einen Job annehmen. Muss ich mein Bankkonto der Säule 3a nun auflösen?

Nein, aber Sie dürfen auch keine weiteren Einzahlungen darauf vornehmen. Denn Voraussetzung für Einzahlungen auf ein 3a-Konto ist, dass Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.

Im letzten Jahr durften Sie noch den vollen Betrag in die Säule 3a einzahlen und den entsprechenden Abzug vom steuerbaren Einkommen vornehmen. Dieses Jahr ist diese Voraussetzung nicht mehr gegeben, weil Sie keinen Job haben.

Sie müssen also Ihr 3a-Konto «schlummern» lassen, bis Sie wieder einem Erwerb nachgehen und es weiter füttern können.

Sie haben übrigens Glück, dass Sie ein 3a-Konto bei einer Bank und nicht eine 3a-Police bei einer Versicherung abgeschlossen haben. Sonst müssten Sie eine Sistierung oder eine Prämienfreistellung veranlassen. Und beides ist mit Kosten beziehungsweise einem Wertverlust verbunden.

02. Februar 2009 | fh


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