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1 Muss man eine Freistellung in jedem Fall akzeptieren?
Ja. Eine Freistellung ist rechtlich ein Verzicht des Arbeitgebers auf die weitere Tätigkeit von Angestellten. Einen solchen Verzicht kann er jederzeit aussprechen – genauso wie ein Angestellter theoretisch jederzeit auf seinen Lohn verzichten könnte.
2 Muss der Betrieb während der Freistellung den vollen Lohn zahlen?
Ja. Der Arbeitgeber verzichtet freiwillig auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Das befreit ihn nicht von der Lohnzahlungspflicht.
3 Haben freigestellte Angestellte weiterhin Spesen zugut?
Nein. Spesen sind Auslagen, die bei der Arbeit anfallen. Ohne Arbeit also keine Spesen – und kein Anspruch auf Spesenersatz.
4 Kann der Betrieb ein zur Verfügung gestelltes Auto sofort zurückverlangen?
Ja. Das Auto ist Eigentum des Arbeitgebers. Durfte der Angestellte den Wagen privat nutzen, muss der Arbeitgeber eine Entschädigung bezahlen, wenn er das Auto vor Ende der Kündigungsfrist zurückverlangt. So beispielsweise die Kosten für ein Ersatzauto, inklusive Benzin und Versicherungsprämien.
5 Darf man während der Freistellung eine neue Stelle antreten?
Solange das Arbeitsverhältnis dauert, gilt die Treuepflicht. Das heisst: Der Betrieb müsste damit einverstanden sein, dass die freigestellte Person während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle antritt. Der Arbeitgeber könnte dann den neuen Zusatzverdienst vom Freistellungslohn abziehen, sofern nichts anderes abgemacht ist. Tipp: Bei Freistellungen immer klar abmachen, ob eine neue Stelle angetreten werden darf und der Lohn angerechnet würde.
6 Verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn man während der Freistellung erkrankt?
Ja. Bezüglich Kündigungsfrist gelten die gleichen Regeln wie ohne Freistellung.
7 Verfällt ein restliches Ferienguthaben?
Ja, sofern die Dauer der Freistellung den Ferienanspruch deutlich übersteigt. Ist die Freistellungsdauer aber kurz und der Ferienanspruch gross, hat der Angestellte ein Recht darauf, dass ihm die Ferien ausbezahlt werden.
8 Was passiert bei einer Freistellung mit den Überstunden?
Überstunden lassen sich grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers mit Freizeit kompensieren. Bei einer Freistellung machen viele Gerichte aber Ausnahmen: Ist die Freistellungsdauer lang, gelten die Überstunden in der Regel dennoch durch die Freistellungszeit als kompensiert.
9 Kann die Freistellung widerrufen werden?
Nur wenn sich dies der Arbeitgeber ausdrücklich vorbehält. Sonst ist das nur mit Zustimmung des Freigestellten möglich.
10 Ist es ratsam, sich die Freistellung schriftlich geben zu lassen?
Ja. Denn im Zweifelsfall muss der Arbeitnehmer beweisen können, dass er freigestellt wurde. Zudem lassen sich so klare Abmachungen über das Anrechnen von anderweitig erzieltem Lohn treffen, ebenso wie über die Abgeltung nicht bezogener Ferien, Überstunden und Spesen.
02. Februar 2009 | Ch