SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 02/2009

Kapitalauszahlung bei der Pensionierung: Muss die Pensionskasse alles bar auszahlen?

Ich werde bald pensioniert und möchte mein Pensionskassengeld nicht als Altersrente, sondern als einmalige Kapitalauszahlung beziehen. Die Pensionskasse sagt, dies sei nicht möglich, es gebe nur einen Viertel des Guthabens in bar. Der Rest werde als Rente ausgezahlt. Kann ich mich dagegen wehren?

Nein. Ein gesetzlicher Anspruch auf Barbezug besteht tatsächlich nur in Höhe von 25 Prozent des Altersguthabens. Die Pensionskasse kann aber freiwillig einen höheren oder gar den vollen Kapitalbezug zulassen. Das muss jeweils im Pensionskas-senreglement festgehalten sein.

Im Reglement Ihrer Pensionskasse ist der einmalige Bezug des gesamten Altersguthabens nicht vorgesehen. Sie können sich daher nur einen Viertel Ihres Altersguthabens in Kapitalform auszahlen lassen. Den Rest müssen Sie als Rente beziehen.

Beachten Sie dazu ausserdem Folgendes: Der gesetzliche Anspruch auf Barauszahlung von einem Viertel des Altersguthabens betrifft streng genommen nur das Obligatorium, also denjenigen Teil Ihres Guthabens, der gemäss den gesetzlichen Mindestanforderungen angespart wurde.

Viele Versicherte haben aber noch ein überobligatorisches Guthaben – zum Beispiel Teilzeitbeschäftigte, die mehr einzahlen, als sie eigentlich müssten. Hier kann sich die Pensionskasse auf den Standpunkt stellen, die Barauszahlung von einem Viertel betreffe nur den obligatorischen Teil. Die meisten Kassen gewähren allerdings den Viertel auf das ganze Guthaben.

25. Januar 2009 | ch


Beitrag als PDF
Kapitalauszahlung bei der Pensionierung: Muss die Pensionskasse alles bar auszahlen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Verwandte Artikel
Scheidung: Werden Pensionskassen-Einkäufe geteilt? Wie bin ich beim Tod meines Mannes abgesichert? Frühpensioniert: Kann ich mich in die neue PK einkaufen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte