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Beratung | saldo 01/2009

10 Fragen zur Rechtsschutzversicherung



1 Ist eine Rechtsschutzversicherung nötig?
Nötig nicht, aber nützlich. Wichtiger ist es, die grössten finanziellen Risiken zu versichern: Krankheit und Unfall inklusive Taggeld, das Todesfall- und Erwerbsausfall-Risiko, die private Haftpflicht und den Verlust von Hausrat. Prozesskosten gehören nicht zu den Grossrisiken eines Haushalts und fallen relativ selten an.


2 Übernimmt diese Versicherung die Kosten für alle möglichen Rechtsstreitigkeiten?
Nein. Die Deckung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Mindestens gedeckt sein sollten Prozesskosten aus Kauf-, Miet-, Werk-, Darlehens-, Arbeits- und Pauschalreiseverträgen sowie dem einfachen Auftrag und Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Das ist nur ein kleiner Teil der rechtlichen Streitigkeiten.


3 Welche Rechtsgebiete sind bei einer Rechtsschutzversicherung oft nicht versichert?
Zum Beispiel Familienrechtsprozesse wie etwa Scheidungen, Erbstreitigkeiten, Bauprozesse, Steuerverfahren sowie die meisten Strafverfahren, Nachbarrechtsstreit und Auseinandersetzungen über Eigentum und Besitz von Liegenschaften.


4 Was deckt der Verkehrsrechtsschutz?
Streitigkeiten mit Haftpflichtigen und Versicherungen, Kauf, Verkauf, Miete oder Reparatur von Autos, Leasing, Verletzung von Verkehrsregeln, Fahrausweisentzug usw. In der Regel gilt die Versicherung für alle Motorfahrzeuge, die von der versicherten Person eingelöst sind.


5 Muss der Versicherte seinen Fall sofort melden?
Ja, und zwar schriftlich in einer gewissen Frist. Je nach Versicherung beträgt diese 10 oder 14 Tage. Wer zu spät ist, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt. Das darf sie aber nur, wenn durch die zu späte Anmeldung des Schadens unnötige Kosten entstanden sind.


6 Kann man eine Rechtsschutzversicherung noch nach Beginn eines Rechtsstreits abschliessen?
Nein. Generell gilt: Keine Versicherung deckt einen Vorfall, der schon vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Abgebrannte Häuser kann man nicht mehr versichern!


7 Kann die Versicherung die Übernahme von Prozesskosten ablehnen, obwohl die Streitigkeit in der Police gedeckt ist?
Ja. Nämlich dann, wenn eine Klage als aussichtslos eingeschätzt wird. Dann muss die Versicherung den Kunden darauf hinweisen, dass er ein Schiedsverfahren verlangen kann. Ein unabhängiger Anwalt entscheidet dabei per Gutachten, ob der Fall wirklich aussichtslos ist.


8 Kann man bei Prozessen den Anwalt frei wählen?
Der Kunde kann in der Regel selber bestimmen, welcher Anwalt ihn vertreten soll – auch wenn in den Versicherungsbedingungen etwas anderes steht.


9 Sollten Konkubinatspaare die Rechtsschutzpolicen zusammenlegen?
Ja, eine gemeinsame Police ist billiger.


10 Sind die Prämien überall ungefähr gleich?
Nein. Die Unterschiede sind beträchtlich. Die Höhe der Prämie steht in keinem Zusammenhang mit den Leistungen der Versicherungen. Näheres dazu finden Sie im «K-Tipp»-Ratgeber «So sind Sie richtig versichert» (Bestellmöglichkeit auf www.ktipp.ch/buchshop).

19. Januar 2009 | Sh


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