SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 01/2009

Versicherungsansprüche: Unterbricht ein «Einschreiben» die Verjährung?

Ich hatte Anfang 2007 mit dem Velo einen Verkehrsunfall. Mein verletztes Handgelenk ist noch immer nicht völlig verheilt. Nun habe ich Angst, dass meine Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Autofahrers verjähren. Kann ich die Verjährung unterbrechen, wenn ich meine Forderung per Einschreiben geltend mache?

Nein. Ein eingeschriebener Brief oder eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht. Es ist aber wichtig, dass Sie jetzt etwas unternehmen. Denn zwei Jahre nach dem Unfall können sonst Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung verjähren.

Sie haben drei Möglichkeiten, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, damit sie von neuem beginnt:

  • Sie können die Betreibung einleiten. Die Unterbrechung tritt in diesem Fall an dem Tag ein, an dem Sie das Betreibungsbegehren ans Betreibungsamt abschicken oder beim Amt persönlich vorbeigehen und das Betreibungsbegehren dort mündlich stellen.
  • Sie können beim Gericht Klage erheben. Die Unterbrechung tritt auch hier mit dem Absenden des Klagebegehrens ans Gericht ein.
  • Die einfachste und günstigste Lösung ist, der Versicherung einen Brief zu schreiben und von ihr zu verlangen, dass sie für eine bestimmte Frist – zum Beispiel für zwei Jahre – auf die sogenannte Verjährungseinrede verzichtet. Die Versicherung wird Ihnen diese Verzichtserklärung umgehend zusenden, weil sie die Umtriebe einer Betreibung oder eines Gerichtsverfahrens vermeiden will.


ch

13. Januar 2009 | ch


Beitrag als PDF
Versicherungsansprüche: Unterbricht ein «Einschreiben» die Verjährung?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So sind Sie richtig versichert
So sind Sie richtig versichert
Die privaten Versicherungen im Überblick

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Kollision auf dem Trottoir: Haftet der Inlineskater? Wer zahlt den Autoschaden nach der Waschanlage? Muss ich für Schuhe Selbstbehalt zahlen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte