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Beratung | K-Geld 06/2008

Was tun, damit die Vollmacht unserer Mutter gültig ist?

Unsere Mutter ist 88 Jahre alt und bei bester geistiger Gesundheit. Meine Schwester und ich sind die einzigen Erben. Im Hinblick auf ihr mögliches Ableben hat uns unsere Mutter eine unbeschränkte Vollmacht auf ihre Bankkonten gegeben – sogar über den Tod hinaus. Nun höre ich aber, dass dennoch die Gefahr besteht, dass wir nach ihrem Tod keinen Zugriff auf ihre Konten hätten. Zudem müssten wir eventuell Monate warten, bis wir darüber verfügen könnten. Was können wir tun?

Vollmachten, die ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt wurden, sind grundsätzlich gültig. Die Banken dürfen gestützt auf eine solche Vollmacht Geld auszahlen.

Trotzdem tun sie das nicht immer. Es kann vorkommen, dass die Bank einen Erbschein verlangt, aus dem hervorgeht, dass die vorsprechende Person Erbe ist. Ein Erbschein wird vom Gericht ausgestellt – und das kann mehrere Monate dauern.

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, um den Bankverkehr nach dem Tod Ihrer Mutter zu erleichtern: Ihre Mutter kann Sie oder Ihre Schwester im Testament als Willensvollstreckerin bezeichnen. Dann haben Sie oder Ihre Schwester nach der Testamentseröffnung und nach der Ausstellung des Willensvollstrecker-Zeugnisses vollen Zugriff auf alle Konten der Verstorbenen.   

08. Dezember 2008 | fh


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Was tun, damit die Vollmacht unserer Mutter gültig ist?
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Kommentare (1)

 
  • Sumo30 | 11.06.2009, 15:08

    Erbschein

    Im Kanton Solothurn wird der Erbschein / Erbenbestätigung durch
    das jeweils zuständige Erbschaftsamt (Amtschreiberei)
    ausgestellt.
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