|
(0) |
Ich habe eine Gemäldegalerie eröffnet – ohne Eintrag ins Handelsregister. Leider habe ich keinen Erfolg. Nun kann ich Schuldzinsen und Miete nicht mehr zahlen. Ich werde wohl bald betrieben. Das Geschäftsinventar hat noch einen Wert von etwa 15 000 Franken. Was passiert, wenn das nicht reicht, um die Schulden zu zahlen? Holt der Betreibungsbeamte auch meine privaten Teppiche, Bilder, Möbel sowie den Schmuck?
Ja. Als Selbständigerwerbender tragen Sie das volle Unternehmerrisiko. Das heisst: Sie haften für die Geschäftsschulden nicht nur mit dem Geschäfts-, sondern auch mit Ihrem ganzen Privatvermögen. Sie müssen also damit rechnen, dass im Falle einer Betreibung auch Teile Ihres privaten Eigentums gepfändet und versteigert werden.
Solche bösen Überraschungen können Selbständigerwerbende vermeiden, indem sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Seit Anfang 2008 ist das als Einpersonengesellschaft möglich (zuvor waren mindestens zwei Personen nötig), siehe auch diesen Artikel aus dem aktuelle K-Geld.
Diese GmbH eignet sich gut für Kleinunternehmen, weil sie relativ einfach und mit wenig Kapital zu gründen ist. Das benötigte Mindestkapital beträgt 20 000 Franken. Zwar ist das Geschäftsvermögen auch hier verloren, wenn das Kleinunternehmen untergeht – aber die Gesellschafter haften nur mit dem einbezahlten Stammkapital und nicht mit dem restlichen privaten Vermögen.
08. Dezember 2008 | hrs