SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 20/2008

Reparaturen in der «Üsserschwyz» nicht erwünscht

Wer sein Fahrzeug im Wallis vorführt, braucht bei Nachbesserungen den Segen einer Garage aus dem gleichen Kanton.

Simon Arnold aus Ried-Brig VS ist Wochenaufenthalter im Kanton Aargau. Ende Oktober musste er seinen Peugeot beim Strassenverkehrsamt vorführen. Das machte er in seinem Heimatkanton Wallis, wo das Auto zugelassen ist.

Vorher liess Arnold bei einer Aargauer Garage einen Service machen, damit das Auto die Prüfung besteht. Doch der Walliser Fahrzeugprüfer fand, das Getriebe verliere Öl. Die Reparatur müsse «durch einen von unserer Dienststelle anerkannten Walliser Betrieb bestätigt werden».

Arnold ignorierte die Weisung, liess den Peugeot im Aargau reparieren und dort den Prüfungsbericht ausfüllen. Die Walliser Dienststelle akzeptierte das nicht und beharrte auf der Bestätigung durch einen von ihr anerkannten Betrieb.

Die Walliser Behörden begründen diesen Heimatschutz mit der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Diese sieht vor, dass die Zulassungsbehörden die Nachprüfung von Fahrzeugen grundsätzlich aussenstehenden Betrieben überlassen dürfen, «die für die vorschriftsgemässe Durchführung Gewähr bieten».

Offenbar sind das im Kanton Wallis nur Walliser Betriebe. Das Bundesamt für Strassen Astra hält diese Regelung für gesetzeskonform. Es sei nachvollziehbar, dass ein Strassenverkehrsamt mit Betrieben zusammenarbeite, die aus dem eigenen Zuständigkeitsgebiet stammen. Immerhin: In diesem Fall lenkte das Walliser Strassenverkehrsamt ein.   

01. Dezember 2008 | Bw


Beitrag als PDF
Reparaturen in der «Üsserschwyz» nicht erwünscht
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Das eigene Auto: So fahren Sie am günstigsten
Das eigene Auto: So fahren Sie am günstigsten
Vom Kauf bis zu Sicherheit und Unterhalt

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Der Sohn fährt mit dem Familienauto: Was gilt nun punkto Versicherung? Wer zahlt die Unfallschäden? Darf der Garagist einfach mehr verlangen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte