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Wer sein Fahrzeug im Wallis vorführt, braucht bei Nachbesserungen den Segen einer Garage aus dem gleichen Kanton.
Simon Arnold aus Ried-Brig VS ist Wochenaufenthalter im Kanton Aargau. Ende Oktober musste er seinen Peugeot beim Strassenverkehrsamt vorführen. Das machte er in seinem Heimatkanton Wallis, wo das Auto zugelassen ist.
Vorher liess Arnold bei einer Aargauer Garage einen Service machen, damit das Auto die Prüfung besteht. Doch der Walliser Fahrzeugprüfer fand, das Getriebe verliere Öl. Die Reparatur müsse «durch einen von unserer Dienststelle anerkannten Walliser Betrieb bestätigt werden».
Arnold ignorierte die Weisung, liess den Peugeot im Aargau reparieren und dort den Prüfungsbericht ausfüllen. Die Walliser Dienststelle akzeptierte das nicht und beharrte auf der Bestätigung durch einen von ihr anerkannten Betrieb.
Die Walliser Behörden begründen diesen Heimatschutz mit der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Diese sieht vor, dass die Zulassungsbehörden die Nachprüfung von Fahrzeugen grundsätzlich aussenstehenden Betrieben überlassen dürfen, «die für die vorschriftsgemässe Durchführung Gewähr bieten».
Offenbar sind das im Kanton Wallis nur Walliser Betriebe. Das Bundesamt für Strassen Astra hält diese Regelung für gesetzeskonform. Es sei nachvollziehbar, dass ein Strassenverkehrsamt mit Betrieben zusammenarbeite, die aus dem eigenen Zuständigkeitsgebiet stammen. Immerhin: In diesem Fall lenkte das Walliser Strassenverkehrsamt ein.
01. Dezember 2008 | Bw