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Beratung | K-Tipp 20/2008

Rechtsschutz: Ersetzt Beobachter-Assistance meine jetzige Versicherung?

Ich weiss, wie teuer ein Rechtsstreit sein kann. Vor über zehn Jahren musste ich nach einem Verkehrsunfall für meine Rechte kämpfen. Deshalb schloss ich eine Rechtsschutzversicherung ab. Neu bietet der «Beobachter» für 29 Franken im Jahr einen Rechtsschutz an. Soll ich meine jetzige Versicherung kündigen und wechseln?

 

Nein. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, damit Sie bei einem grösseren Rechtsstreit abgesichert sind. Die Beobachter-Assistance ist aber nur für kleine und einfache Streitigkeiten geeignet. Sie deckt maximal 5000 Franken pro Rechtsfall. Dieser Betrag ist schnell ausgeschöpft, insbesondere wenn Sie vor Gericht müssen. Bei einem Anwaltshonorar von beispielsweise 250 Franken pro Stunde reicht die Summe für gerade mal 20 Arbeitsstunden.

Die Beobachter-Assistance schliesst zudem die Gerichtskosten aus. Würden Sie einen Prozess verlieren, müssten Sie das Gericht aus der eigenen Tasche bezahlen. Auch eine allfällige Prozessentschädigung ist nicht gedeckt: Damit ist das Honorar des gegnerischen Anwalts gemeint. Gehen Sie vor Gericht und verlieren, zahlen Sie auch diese Kosten selbst.

Zum Vergleich: Eine Rechtsschutzversicherung zahlt pro Rechtsfall in der Regel maximal 250 000 bis 500 000 Franken. Gerichtskosten sowie Prozessentschädigung sind grundsätzlich gedeckt. Bei einigen Rechtsgebieten beschränken Versicherungen ihre Leistungen aber auf viel kleinere Beträge oder schliessen sie aus.

24. November 2008 | bw


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