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Beratung | saldo 19/2008

Kastanienhagel ist kein Elementarschaden


Die Teilkasko-Versicherung muss den Schaden nicht bezahlen, wenn herunterfallende Kastanien ein Auto zerbeulen.


Als Tamara Spielmann (Name geändert) aus Flawil SG zu ihrem parkierten Mini Cooper zurückkehrte, erschrak sie: Das Autodach und die Kühlerhaube waren verbeult wie nach einem Hagelschauer. Ein Blick nach oben erklärte alles: Sie hatte ihren Wagen direkt unter einem Kastanienbaum abgestellt. Und es war Herbst.

Tamara Spielmann meldete den Schaden von 1350 Franken der Schweizer Mobiliar, bei der sie ihr Fahrzeug versichert hatte. Vergeblich – denn der Schaden war nicht gedeckt.

Die Mobiliar wies daraufhin, dass die Teilkasko von Tamara Spielmann nur Elementarschäden versichere. Darunter fallen beispielsweise Schäden nach Erdrutsch, Felssturz, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Steinschlag, Sturm oder Überschwemmungen. Durch Kastanien verursachte Sachschäden würde nur eine Vollkasko-Versicherung decken.

Die junge Frau kann auch nicht den Besitzer des Kastanienbaums für den entstandenen Schaden verantwortlich machen. Denn gegen herabfallende Früchte kann er nichts vorkehren.

Deshalb sollten Autofahrer immer darauf achten, wo sie ihr Fahrzeug abstellen. Denn der Fall zeigt: Unter einem Kastanienbaum kann das Parkieren um einiges kostspieliger werden als im teuersten Parkhaus. Und wenn es unbedingt unter einem Baum sein muss: Ein Kontrollblick ins Geäst über dem Wagen lohnt sich.

17. November 2008 | Beatrice Walder


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