SternSternSternStern (1)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 19/2008

Firmenkonkurs: Kann ich mein Geld vergessen?


Ich habe vor drei Jahren einer Firma Waren geliefert, aber dafür nie Geld gesehen, weil sie in Konkurs ging. Nach dem Ende des Verfahrens erhielt ich nur einen Konkursverlustschein. Kann ich mein Geld vergessen?


Ja. Geht ein Unternehmen bankrott, das im Handelsregister eingetragen war,  wird diese Firma aus dem Handelsregister gelöscht. Sie existiert also nicht mehr.

Damit ist Ihr Konkursverlustschein wertlos geworden. In der Praxis werden deshalb nach einem Konkurs oft gar keine Verlustscheine ausgestellt. Die Gläubiger erhalten nur einen Verlustausweis für den ungedeckten Betrag ihrer Forderung. Wie der Name bereits sagt, belegt dieser bloss die Höhe des Verlustes. Ansonsten ist er wirkungslos.

Anders sieht es aus, wenn Privatpersonen betrieben und gepfändet werden. Daraus resultieren Pfändungsverlustscheine. Macht eine Privatperson Privatkonkurs, resultiert daraus ein Konkursverlustschein.

Keines dieser beiden Papiere einer Privatperson ist wertlos – weil die Gläubiger mit den Verlustscheinen auch später noch versuchen können, beim Schuldner die alte Schuld einzutreiben.

11. November 2008 | nb


Beitrag als PDF
Firmenkonkurs: Kann ich mein Geld vergessen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (1)

 
  • spacerli | 13.11.2008, 13:03

    nicht ganz so einfach..

    hinzu zu fügen wäre da nämlich noch:
    1. bei firmenkonkurs kann auf "betrügerischer konkurs"
    geklagt werden.
    2. kann ich auf dem zivielweg der ehemalige besitzer eingeklagt
    werden.
    3. bei privatpersonen mit einem verlustschein oder
    konkursverlustschein ist es länger leichter an geld zu kommen.
    vorausgesetzt,er kommt wieder zu geld.
    3. ein konkursverlustschein bleibt 20 jahre gültig.danach wird er
    zu wcpapier.
    4. bei einer privatperson kann der gläubiger auch nach einem
    konkurs (nach schonfrist) wieder eine betreibung einreichen.
    5. eine neue betreibung kann der schuldner abwehren mit "kein
    neues vermögen" .
    6. sollte danach der gläubiger weiter betreiben,wird ein gericht
    feststellen müssen ob der schuldner wieder zu neuem vermögen
    gekommen ist.ist jedoch mit weiteren kosten verbunden und daher nur
    rentabel wenn es sich um grössere beträge handelt.

    gruss
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Darlehen: Wie sichere ich mich richtig ab? Wo erhalte ich seriöse Angebote für einen Privatkredit? Verjährungsfristen: Kann ich Darlehen von den Erben zurückfordern?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte