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Eine arbeitslose Kollegin hat vorübergehend bei mir gewohnt. Nun erhalte ich eine Rechnung von einem Mode-Versandhaus. Der Grund: Die Kollegin hat per Computer unter meinem Namen Sachen bestellt und auch empfangen – ich war ja tagsüber bei der Arbeit. Das Versandhaus ist der Meinung, ich müsse zahlen, weil die Bestellung von meinem Computer ausging. Stimmt das?
Nein, sie müssen nichts zahlen. Zwar gehört der Computer Ihnen. Und Sie haben ihn Ihrer Kollegin freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie deswegen für Verträge haften, die ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen über Ihr Gerät abgeschlossen werden. Dafür muss die Kollegin allein geradestehen.
Das Versandhaus muss sich daher einzig an Ihre Kollegin wenden. Denn im Grundsatz gilt: Nicht der Computer, sondern die Person an der Tastatur schliesst Verträge ab und haftet dafür. Ebenso ist es bei telefonischen Bestellungen: Es haftet, wer telefoniert – und nicht derjenige, dem das Telefon gehört.
11. November 2008 | hrs