SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 19/2008

Heimliche Bestellung in meinem Namen: Hafte ich anstelle meiner Kollegin?


Eine arbeitslose Kollegin hat vorübergehend bei mir gewohnt. Nun erhalte ich eine Rechnung von einem Mode-Versandhaus. Der Grund: Die Kollegin hat per Computer unter meinem Namen Sachen bestellt und auch empfangen – ich war ja tagsüber bei der Arbeit. Das Versandhaus ist der Meinung, ich müsse zahlen, weil die Bestellung von meinem Computer ausging. Stimmt das?


Nein, sie müssen nichts zahlen. Zwar gehört der Computer Ihnen. Und Sie haben ihn Ihrer Kollegin freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie deswegen für Verträge haften, die ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen über Ihr Gerät abgeschlossen werden. Dafür muss die Kollegin allein geradestehen.

Das Versandhaus muss sich daher einzig an Ihre Kollegin wenden. Denn im Grundsatz gilt: Nicht der Computer, sondern die Person an der Tastatur schliesst Verträge ab und haftet dafür. Ebenso ist es bei telefonischen Bestellungen: Es haftet, wer telefoniert – und nicht derjenige, dem das Telefon gehört.

11. November 2008 | hrs


Beitrag als PDF
Heimliche Bestellung in meinem Namen: Hafte ich anstelle meiner Kollegin?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So sind Sie richtig versichert
So sind Sie richtig versichert
Die privaten Versicherungen im Überblick

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Kollision auf dem Trottoir: Haftet der Inlineskater? Wer zahlt den Autoschaden nach der Waschanlage? Muss ich für Schuhe Selbstbehalt zahlen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte