SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | Gesundheits-Tipp 11/2008

Beinbruch in der Dusche: Haftet das Studio?


Ich bin in der Dusche des Fitnesscenters ausgerutscht und habe mir das Bein gebrochen. Muss das Center die Unfallkosten übernehmen?


Nein.
Das Fitnesscenter ist nicht verantwortlich für Ihr gebrochenes Bein. Es ist bekannt, dass man in einer Dusche leicht ausrutschen kann. Es liegt in der Eigenverantwortung der Besucher, vorsichtig zu sein.

Trotzdem müssen Sie die entstandenen Kosten nicht selbst übernehmen. Sind Sie fest angestellt und arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche, ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers für die Heilungskosten und das Unfalltaggeld zuständig. Andernfalls muss Ihre Krankenkasse für die Heilungskosten aufkommen. An diesen Kosten müssen Sie sich aber mittels Franchise und Selbstbehalt beteiligen.

02. November 2008


Beitrag als PDF
Beinbruch in der Dusche: Haftet das Studio?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So sind Sie richtig versichert
So sind Sie richtig versichert
Die privaten Versicherungen im Überblick

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Kollision auf dem Trottoir: Haftet der Inlineskater? Kann ich den Antrag widerrufen? Kann ich die Franchise heruntersetzen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte