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Beratung | K-Geld 05/2008

Erneuerungsfonds: Was ist mit unserem Teil?

Unsere Stockwerk-Eigentümergemeinschaft verfügt über einen Erneuerungsfonds, in den auch wir jahrelang eingezahlt haben. Nun möchten wir unsere Wohnung verkaufen. Muss uns die Eigentümergemeinschaft unseren Anteil am Erneuerungsfonds zurückgeben?


Nein. Der Erneuerungsfonds gehört von Gesetzes wegen zum Gemeinschaftsvermögen. Ihr Anteil ist untrennbar mit dem Stockwerkeigentum verbunden. Sie können sich dieses Kapital also nicht auszahlen lassen – auch dann nicht, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen.

Aber: Bei einem Verkauf geht Ihr Vermögensanteil am Erneuerungsfonds zusammen mit dem Stockwerkeigentum automatisch auf den Käufer über. Deshalb können Sie mit dem Käufer regeln, ob und wie er Ihren Anteil am Erneuerungsfonds abgelten will. Das ist Verhandlungssache.

Es empfiehlt sich, die Höhe des Anteils im Kaufvertrag aufzuführen und anzugeben, ob dieser im Kaufpreis inbegriffen ist oder ob separat darüber abgerechnet wird. Dies schafft Klarheit für alle Beteiligten und ist auch für die Bemessung der Grundsteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer) wichtig.

18. Oktober 2008 | ch


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