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Ich bin 68 Jahre alt, gesund und habe ein gesichertes Renten-einkommen von 81 000 Franken jährlich. Nun möchte ich eine altersgerechte Eigentumswohnung kaufen. 30 Prozent der total 600 000 Franken kann ich als Eigenkapital einbringen. Doch die Bank verweigert die Finanzierung – ich sei zu alt für Wohneigentum. Ich finde das diskriminierend. Was soll ich tun?
Tatsächlich tun sich viele Banken schwer mit der Vergabe von Hypotheken an Rentner. Statt der üblichen 80 Prozent Belehnung – rund 65 Prozent als erste, 15 Prozent als zweite Hypothek – wenden sie bei Rentnern häufig die sogenannte 120er-Regel an: 120 minus Alter des Schuldners ergibt die maximale Belehnungshöhe. In Ihrem Fall entspricht das 52 Prozent des Preises.
Die betreffenden Banken verweisen dabei auf die begrenzte Restlebenszeit, das normalerweise tiefere Renteneinkommen sowie die steigenden Pflegekosten im Alter. Falls Sie also nicht mehr Eigenkapital aufbringen wollen oder können, wird Ihnen nur der Weg zu einer andern Bank übrig bleiben.
Es gibt durchaus Banken, die keine oder nur eine bescheidene Altersguillotine kennen. So gewährt beispielsweise die Zürcher Kantonalbank (ZKB) Rentnern Hypotheken bis zu 75 Prozent des Marktwerts der Liegenschaft. Voraussetzung ist allerdings, dass die sogenannte Tragbarkeit gewährleistet ist. Konkret: Die Belastung durch das Wohneigentum (inklusive Nebenkosten) darf ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen.
Da Sie Hypotheken in der Höhe von 420 000 Franken benötigen, müssen Sie mit einer jährlichen Totalbelastung von 26 000 Franken rechnen. Dieser Betrag beruht auf folgender Annahme: Hypothekarzinssatz von 5 Prozent plus 1 Prozent vom Kaufpreis für Nebenkosten und Unterhalt. Dies entspricht einem minimal nötigen Jahreseinkommen von 78 000 Franken. Die Tragbarkeit sollte in Ihrem Fall also gegeben sein.
18. Oktober 2008 | fh