SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 05/2008

Was bringt die unbeschränkte Staatsgarantie?

Können Sie mir erklären, was die unbeschränkte Staatsgarantie der Zürcher Kantonalbank genau bedeutet?

Das «Gesetz über die Zürcher Kantonalbank» hält in Paragraph 6 fest: «Der Staat haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen.»

Das bedeutet: Im Konkursfall sind 100 Prozent der Kundengelder inklusive 3a- und Freizügigkeitsgelder aller Sparerinnen und Sparer gesichert. Das betrifft auch Kassen- und andere Obligationen, die die Zürcher Kantonalbank (ZKB) selber ausgegeben hat, und Festgelder.

Im schlimmsten Fall würde also der Staat – und damit alle Steuerzahler des Kantons Zürich – für die Verbindlichkeiten der Bank haften. Auch wenn diese nicht Kunden der ZKB waren.

Von der ZKB ausgegebene Anlagefonds sind von der Staatsgarantie nicht betroffen. Sie gelten als Sondervermögen und wären von einer allfälligen Bankenpleite nicht betroffen.

Das Gleiche gilt für Wertschriften, die in einem Depot bei der ZKB lagern. Sie gehören dem Kunden und werden ihm im Konkursfall sofort herausgegeben. Nicht tangiert sind auch Wertgegenstände, die sich in einem ZKB-Safe befinden. Auch darüber kann der Kunde im Insolvenzfall frei verfügen.

Mit zwei Ausnahmen verfügen alle Kantonalbanken über die volle Staatsgarantie für Spargelder. Die Banque Cantonale Vaudoise hat gar keine, die Banque Cantonale de Genève eine beschränkte Garantie des Kantons. Im Kanton Bern ist die schrittweise Aufhebung der Staatsgarantie für die Berner Kantonalbank bis ins Jahr 2012 im Gange. Gemäss Angaben der ZKB sind rund 30 Prozent aller Spareinlagen in der Schweiz mit einer Staatsgarantie ausgestattet.

Gut haben es auch Postkunden. Laut Gesetz muss der Bund dafür sorgen, dass die Post zahlungsfähig bleibt.

18. Oktober 2008 | em


Beitrag als PDF
Was bringt die unbeschränkte Staatsgarantie?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Darf der Vermögensverwalter Retrozessionen kassieren? Warum die 3. Säule nur bei der Bank? Wie sollen wir die Renovation unseres Hauses finanzieren?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte