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Ich war kürzlich im Kantonsspital in Behandlung. Dabei machten die Ärzte Röntgenbilder von meiner Lunge. Der Spitalarzt lehnt nun die Herausgabe der Röntgenbilder ab. Er sagte, sie seien Eigentum des Spitals, ich könne aber allenfalls eine Kopie verlangen. Hat er recht?
Ja. Röntgenbilder, die ein Arzt in einer öffentlichen Klinik – etwa einem Kantonsspital – macht, gehören dem Spital. Laut kantonaler Gesundheitsgesetze dürfen Patienten die Bilder einsehen und eine Kopie fordern. Ebenso ist es beim Operationsbericht. Denn sie sind alle Teil der Krankengeschichte. Die Klinik darf jedoch eine Gebühr verlangen.
Anders ist es bei Röntgenbildern, die in Privatpraxen oder -spitälern entstehen: Diese gehören den Patienten. Ärzte müssen sie gratis herausgeben.
06. Oktober 2008