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Ich wohnte früher in Zug und habe dort meine Steuern nicht bezahlt. Jetzt hat mich das Steueramt Zug betrieben. Der Zahlungsbefehl kam aber vom Betreibungsamt in Winterthur, weil ich jetzt hier wohne. Ist das korrekt?
Ja. Privatpersonen müssen an ihrem aktuellen Wohnort betrieben werden – und Firmen an ihrem Firmensitz. Es ist also korrekt, dass die Zuger Steuerbehörde das Winterthurer Betreibungsamt gebeten hat, Ihnen den Zahlungsbefehl zustellen zu lassen.
Umgekehrt heisst das: Wer eine Person betreiben will, deren Wohnort sie nicht kennt, kann nichts machen.
15. September 2008 | em