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Beratung | saldo 14/2008

Internet-TV: Billag-Gebühr von Fall zu Fall


Nicht alle Medienkonsumenten, die ihren Computer für Radio- und Fernsehsendungen nutzen, müssen Gebühren bezahlen.

 


Wer «ein geeignetes Gerät» für den Empfang von Radio- und TV-Sendungen besitzt, muss laut Gesetz eine Gebühr entrichten. Welche Geräte genau unter diese Kategorie fallen, ist aufgrund der rasanten technischen Entwicklung umstritten. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat auf den 1. September den Kreis der gebührenpflichtigen Geräte erweitert. Neu müssen auch Privatpersonen ohne ein TV-Gerät an die Inkassostelle Billag bezahlen, sofern

  • ihr Haushalt über einen schnellen Internetempfang (ADSL, Kabelnetz) verfügt,
  • auf dem Computer die entsprechende Software (Mediaplayer, Real Player) geladen ist
  • und die Nutzer ein Abo zum Fernsehempfang abgeschlossen haben oder für den kostenlosen Empfang zum Beispiel bei der Plattform Zattoo.com registriert sind.

Gemäss Bakom muss auch in Zukunft keine Billag-Rechnungen befürchten, wer Radio- und Fernsehsendungen lediglich per Funkmodem empfängt (UMTS, Edge usw.). Neben dem mobilen Internet ist der Fernsehempfang via Mobiltelefon ebenfalls nicht gebührenpflichtig. Caroline Sauser, Mediensprecherin des Bakom: «Auf diesem Weg ist die Empfangsqualität noch zu schlecht.»

Offen bleibt, ob die erweiterte Zahlungspflicht vor dem Radio- und Fernsehgesetz  standhält. An seinem Wortlaut  oder dem der dazugehörigen bundesrätlichen Verordnung hat sich per September nämlich nichts geändert. Caroline Sauser, Mediensprecherin des Bakom: «Bestreitet eine Person die Gebührenpflicht oder ist sie mit unserer Auslegung der Bestimmungen nicht einverstanden, kann sie gegen die Verfügung der Billag Beschwerde erheben.» Das letzte Wort hat dann das Bundesgericht.    

08. September 2008 | res


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