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Beratung | K-Geld 04/2008

Vandalenakte: Haften Mieter solidarisch für die Schäden?


Wir sind Mieter in einem Wohnblock. In diesen Tagen haben wir vom Vermieter einen unerfreulichen Brief erhalten. Es habe schon zum dritten Male Vandalenakte am Gebäude gegeben und man kenne den Verursacher nicht. Die Kosten für die Reparatur würden deshalb auf alle Mieter aufgeteilt. Ist das erlaubt?


Nein, so geht es nicht. Wenn der Vermieter nicht nachweisen kann, wer den Schaden verursacht hat, muss er die Reparatur aus dem eigenen Sack zahlen. Jede Mietpartei haftet grundsätzlich nur für Schäden, die sie selber verursacht hat.

Auch für Vandalenschäden müssen nicht alle Mieter gemeinsam geradestehen. Es ist Sache des Vermieters, den oder die Verursacher zu ermitteln und allenfalls zur Kasse zu bitten. Es gibt also keine Sippenhaftung für Mieterinnen und Mieter.

26. August 2008 | hrs


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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