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Wir sind Mieter in einem Wohnblock. In diesen Tagen haben wir vom Vermieter einen unerfreulichen Brief erhalten. Es habe schon zum dritten Male Vandalenakte am Gebäude gegeben und man kenne den Verursacher nicht. Die Kosten für die Reparatur würden deshalb auf alle Mieter aufgeteilt. Ist das erlaubt?
Nein, so geht es nicht. Wenn der Vermieter nicht nachweisen kann, wer den Schaden verursacht hat, muss er die Reparatur aus dem eigenen Sack zahlen. Jede Mietpartei haftet grundsätzlich nur für Schäden, die sie selber verursacht hat.
Auch für Vandalenschäden müssen nicht alle Mieter gemeinsam geradestehen. Es ist Sache des Vermieters, den oder die Verursacher zu ermitteln und allenfalls zur Kasse zu bitten. Es gibt also keine Sippenhaftung für Mieterinnen und Mieter.
26. August 2008 | hrs