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Die Zahnspangen-Behandlung meiner Tochter dauerte vier Jahre. Die Arztrechnungen habe ich gesammelt, bis die Behandlung fertig war. Doch nun will die Intras nur die Arzttermine der letzten zwei Jahre übernehmen, der Rest sei verjährt. Muss ich mich damit abfinden?
Ja. Forderungen aus privaten Versicherungen verjähren schon nach zwei Jahren. Dies ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem auch die Zusatzversicherungen der Krankenkassen unterstehen. Und Zahnspangen-Behandlungen sind bei den Krankenkassen in der Regel nur über Zusatzversicherungen gedeckt.
«Normale» Arztrechnungen hingegen, die aus der Grundversicherung bezahlt sind, verjähren erst nach fünf Jahren. Immerhin: Die Tage dieser konsumentenfeindlichen Verjährungsfrist dürften gezählt sein. Im Expertenentwurf für ein neues VVG steht: «Forderungen auf Versicherungsleis-tungen verjähren fünf Jahre nach Eintritt des Versicherungsfalls.»
em
26. August 2008