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Beratung | K-Geld 04/2008

Ist mein Freizügigkeitsgeld bei der Bank abgesichert?


Meine Altersvorsorge liegt bei einer Bank auf einem Freizügigkeitskonto. Ist mein Geld sicher, wenn die Bank in Konkurs gehen sollte?
Nur beschränkt. Während die eigentlichen Pensionskassengelder den Schutz des Sicherheitsfonds geniessen, ist das bei Freizügigkeitsgeldern nicht der Fall.

Sollte Ihre Bank in Konkurs gehen, so sind nur bis zu 30 000 Franken über die Einlegerschutz-Vereinbarung der Banken abgesichert – die übrigens nur pro Kunde gilt und nicht pro Konto. Sollten Sie also bei der gleichen Bank auch noch ein Sparkonto haben, so wäre das Freizügigkeitskonto zusammen mit Ihren übrigen Guthaben ebenfalls nur bis zum Betrag von 30 000 Franken versichert.

Einschränkung: Sind Freizügigkeitsguthaben in Anlagefonds angelegt, so fallen diese Vermögen bei einem Bankenkonkurs nicht in die Konkursmasse und wären damit für den Sparer nicht verloren.

Bei den vielen unabhängigen Freizügigkeitsstiftungen ist es gleich: Sie sind verpflichtet, das Geld der Sparer auf Banken anzulegen – und dann würde auch hier wieder die Einlegerschutz-Vereinbarung gelten.

Die eingeschränkte Sicherheit von Freizügigkeitsgeldern ergibt sich aus dem Gesetz über die berufliche Vorsorge. Es besagt, dass der Sicherheitsfonds nur für «Vorsorgeeinrichtungen» zuständig ist. Nach allgemeiner Auslegung sind die Freizügigkeitsstiftungen ausgenommen.

«Das widerspricht dem Prinzip, wonach der Vorsorgeschutz der Pensionskassenversicherten immer aufrechtzuerhalten ist», kritisiert der Basler Pensionskassenexperte Hans-Ulrich Stauffer.

Tipp: Wer gar kein Risiko eingehen will, achtet darauf, dass er möglichst bei keiner Bank mehr als 30 000 Franken hat. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben zu einer Versicherungsgesellschaft transferieren. Freizügigkeitspolicen müssen wie Lebensversicherungen jederzeit zu 100 Prozent gedeckt sein. Sollte die Versicherung in Konkurs gehen, würde der Versicherungsbestand zu einer andern Gesellschaft transferiert – notfalls auf Anweisung des Aufsichtsamts. Allerdings lohnen sich Freizügigkeitspolicen für Sparer wegen der hohen Kosten nicht.

26. August 2008 | fh


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