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Wenn das Gericht einen Fehler macht, wird dafür eine Prozesspartei zur Kasse gebeten.
Die Denkweise der Schweizer Justiz wird der 49-jährige Küchengehilfe aus den Philippinen wohl nie ganz verstehen: Eine Inkassofirma hatte ihn beim Friedensrichter für eine Forderung von 1111 Franken verklagt. Er bestritt die Klage nicht und erschien auch nicht zur Verhandlung. Am Schluss musste er 900 Franken zusätzlich zahlen, weil der Friedensrichter den Vertreter der klägerischen Firma an der Verhandlung nicht zu Wort kommen liess.
Konkret: Die Inkassofirma liess sich am Verhandlungstermin durch den Chef ihres Rechtsdienstes vertreten. Er wies eine rechtsgültige Vollmacht vor. Der Friedensrichter der Zürcher Stadtkreise 3 und 9 war aber der Ansicht, dass sich das Unternehmen anlässlich des Gerichtstermins nur durch Verwaltungsräte, Direktoren oder Prokuristen hätte vertreten lassen dürfen. Der Chef des Rechtsdienstes teilte diese Meinung nicht und weigerte sich, das Amt ohne Verhandlung zu verlassen. Schliesslich liess ihn der Friedensrichter mit Hilfe zweier Polizisten aus dem Wartezimmer entfernen.
Dagegen beschwerte sich die Inkassofirma beim Bezirksgericht Zürich. Und bekam recht. Das Bezirksgericht stellte klar, dass der Chef des Rechtsdienstes sehr wohl formgültig bevollmächtigt gewesen sei und deshalb das Inkassounternehmen an der Verhandlung hätte vertreten dürfen. Die Auffassung des Friedensrichters finde «keine Stütze im Gesetz» und «lasse sich sachlich nicht rechtfertigen». Fazit: Die Beschwerde wurde gutgeheissen. Die Gerichtskosten von 600 Franken wurden dem Küchengehilfen auferlegt. Zudem wurde dieser verpflichtet, der Inkassofirma noch eine Entschädigung von 300 Franken zu bezahlen.
Und jetzt liegt die Klage wieder vor dem Friedensrichter. Am Schluss werden die Gerichtskosten auf jeden Fall höher sein als der eingeklagte Betrag – egal wer den Fall gewinnt.
25. August 2008 | res