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Beratung | K-Tipp 12/2008

Arbeitszeugnis und Referenz-Auskünfte: Darf der Ex-Chef meine Krankheit erwähnen?


Vor knapp einem Jahr war ich wegen psychischer Probleme während vier Wochen krankgeschrieben. Meinen Arbeitgeber habe ich darüber informiert. Ich habe mich jetzt um eine neue Stelle beworben. Darf mein jetziger Chef dem potentiellen neuen Arbeitgeber über meinen damaligen psychisch bedingten Arbeitsausfall Auskunft erteilen?


Nein.
Ihr Arbeitgeber darf nur im Rahmen des von ihm erstellten Zeugnisses informieren. Und Krankheiten gehören nicht ins Arbeitszeugnis – ausser sie waren von langer Dauer und haben die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt. Dies war aber bei Ihnen nicht der Fall. Hinzu kommt, dass solche Auskünfte nur mit Ihrer Zustimmung eingeholt und erteilt werden dürfen.

Dabei gilt: Wenn Bewerber in ihren Unterlagen die Auskunftspersonen selber nennen, stellt dies ein Einverständnis dar. Und: Die vom Arbeitgeber erteilte Auskunft muss wahr sein und hat sich auf die Eignung des Arbeitnehmers für die von ihm ausgeübte Arbeit zu beschränken. Erhält der Arbeitnehmer aufgrund einer inkorrekten oder zu Unrecht erteilten Auskunft die Stelle nicht, wird der bisherige  Arbeitgeber schadenersatzpflichtig.

16. Juni 2008 | dw


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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