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Beratung | K-Geld 03/2008

Habe ich Anrecht auf Entschädigung für geleistete Überstunden?

Ich bin Kadermitglied einer Versicherung und werde per Ende Oktober kündigen. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche. Für allfällige Überstunden ist nichts vereinbart. Ich habe zurzeit einen Überstundensaldo von 248 Stunden, die ich nicht kompensieren kann. Müssen sie mir ausbezahlt werden?


Leitende Angestellte haben laut Bundesgericht grundsätzlich keinen Anspruch auf Bezahlung der Überstunden. Das Gericht begründet seine Haltung damit, dass Kaderleute für die Einteilung ihrer Arbeit selbst verantwortlich seien und ein Mehreinsatz bereits mit einem höheren Grundsalär abgegolten werde. Man dürfe von Kaderleuten erwarten, dass sie länger als im Betrieb üblich arbeiten. Deshalb handle es sich nicht um Überstunden im rechtlichen Sinn.

In Ihrem Fall besteht jedoch eine Ausnahme, weil die Arbeitszeit vertraglich genau fixiert ist. Da Sie eine 45-Stunden-Woche vereinbart haben, können Sie eine Auszahlung der darüber hinaus geleisteten Stunden verlangen. Ohne eine anderslautende Vereinbarung ist ein Lohnzuschlag von 25 Prozent geschuldet. Im Streitfall ist das Gericht am Arbeitsort oder am Sitz des Unternehmens zuständig.

Hat der Arbeitgeber die Überstunden nicht angeordnet und bestreitet er deren Anzahl oder Notwendigkeit, müssen Sie beweisen, dass sie betrieblich notwendig waren und der Chef das wusste.

26. Mai 2008 | bw


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