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Beratung | Gesundheits-Tipp 05/2008

Unfall auf dem Spielplatz: Haftet der Eigentümer?

Unser Sohn verletzte sich am Kletterturm an einem rostigen Nagel und musste zum Arzt. Der Spielplatz ist in unserer Überbauung (Mietwohnungen) und allgemein zugänglich. Muss der Eigentümer die Unfallkosten übernehmen?


Ja. Der Eigentümer des Kletterturms muss die Behandlung zahlen, denn der rostige Nagel weist auf einen mangelhaften Unterhalt hin. Zwar wird die Krankenkasse Ihres Sohnes vorerst die Heilungskosten übernehmen. Sie kann aber auf den Hausbesitzer zurückgreifen.

Kinderspielplätze müssen sicher sein. Deshalb muss der Eigentümer diese sorgfältig planen, erstellen und gut unterhalten. Zudem sollte er regelmässig  den  Zustand der Spielgeräte überprüfen.

Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat eine Dokumentation zum Thema «Spielräume» herausgegeben:

bfu, Laupenstrasse 11, Postfach 8236, 3001 Bern, www.bfu.ch.

12. Mai 2008


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Unfall auf dem Spielplatz: Haftet der Eigentümer?
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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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