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Ich habe im letzten Herbst ein Velo gekauft. Bei der ersten Velotour im Frühling ist die Mittelstange an der Schweissnaht teilweise gebrochen. Nun weigert sich der Verkäufer, für den Schaden einzustehen, weil ich die Quittung verlor. Da ich aber mit der Kreditkarte bezahlt hatte, kann ich anhand des Bankauszugs beweisen, wann das Velo bezahlt wurde. Reicht das, um den Anspruch auf Garantie zu belegen?
Ja. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer während eines Jahres für auftretende Mängel an der von ihm verkauften Sache. Als Käufer müssen Sie beweisen, dass diese Frist noch nicht verstrichen ist. Das ideale Beweismittel dazu ist die Quittung. Sie können das Datum des Kaufs aber auch auf andere Weise belegen – beispielsweise mit Zeugen, mit E-Mails oder mit Belegen der Bank.
12. Mai 2008 | hrs