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Beratung | Gesundheits-Tipp 04/2008

Darf der Praxisnachfolger meine Adresse erhalten?

Mein Zahnarzt gibt seine Praxis auf. Nun schreibt mir sein Nachfolger, die Eröffnung seiner Praxis stehe bevor. Darf mein Zahnarzt seinem Nachfolger meine Adresse weitergeben?

Ja. Ihr bisheriger Arzt darf seinem Nachfolger die Adresskartei übergeben. Mit einer Praxisübergabe erhält der Nachfolger aber keine Befugnis, Einblick in Patientendossiers zu nehmen. Der neue Arzt erhält lediglich das Recht, die bisherigen Patienten anzuschreiben und über die Praxiseröffnung zu orientieren.

Wenn Sie sich in Zukunft nicht vom Nachfolger behandeln lassen wollen, können Sie die Herausgabe Ihrer vollständigen Krankengeschichte im Original verlangen und diese Ihrem neuen Arzt geben. Das müssen Sie schriftlich tun und dabei den Nachfolger ausdrücklich von seiner gesetzlichen Pflicht befreien, die Akten aufzubewahren.

15. April 2008


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