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1. An welchen Feiertagen haben Angestellte frei?
Die Schweiz kennt einen einzigen nationalen Feiertag: den 1. August. Rechtlich betrachtet wird dieser Tag einem Sonntag gleichgestellt. Somit haben alle in der Schweiz arbeitstätigen Personen frei. Die Kantone dürfen weitere acht Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Neujahr, Auffahrt und Weihnachten gelten in allen Kantonen als sonntagsgleiche Feiertage.
2. Haben nur Christen ein Recht auf freie religiöse Feiertage?
Nein. Auch Gläubige anderer Konfessionen dürfen an ihren hohen religiösen Feiertagen einen Ruhetag einschalten. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, muss dies dem Vorgesetzten aber spätestens drei Tage vorher bekannt geben. Der Arbeitgeber muss den Freitag geben. Er hat aber das Recht, vom Angestellten die Kompensation der verlorenen Arbeitszeit zu verlangen.
3. Wann hat man als Angestellter an freien Feiertagen Anspruch auf Lohn?
Angestellte im Monats- oder Wochenlohn haben Anspruch auf bezahlte Feiertage.
4. Haben Angestellte im Stundenlohn also nie Anspruch auf bezahlte Feiertage?
Doch. Laut Gesetz ist der 1. August auf jeden Fall bezahlt. Der Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag kann zudem einen Anspruch auf Lohn an Feiertagen vorsehen.
5. Darf man am Vortag eines Feiertages früher nach Hause gehen?
Nein. Einen solchen Anspruch gibt es laut Gesetz nicht. Vor Feiertagen gelten die üblichen Arbeitszeiten. Es gibt jedoch Arbeitgeber, die vor Feiertagen den
Arbeitsschluss auf 16 Uhr vorverschieben.
6. Haben Teilzeitangestellte ein Recht darauf, Feiertage nachzuholen, die nicht auf einen Arbeitstag fallen?
Nein. Wenn der Feiertag nicht auf einen Arbeitstag fällt, hat man keinen Feiertag verpasst. Es gilt somit dasselbe, wie wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt.
7. Kann ein Feiertag kompensiert werden, wenn man an diesem Tag krank war?
Nein. Wer an einem gesetzlichen Feiertag krank ist, hat Pech gehabt. Solche Tage können nicht kompensiert werden.
8. Kann man Feiertage nachholen, wenn sie in die Ferien fallen?
Ja. Der Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien besteht zusätzlich zum Anspruch auf bezahlte Feiertage. Also können Feiertage nachgeholt werden, wenn sie in die Ferien fallen.
9. Kann der Betrieb verlangen, dass an Feiertagen gearbeitet werden muss?
In der Regel nein. Denn Arbeit an Feiertagen, die den Sonntagen gleichgestellt sind, braucht eine behördliche Bewilligung. Diese wird nur erteilt, wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt. In bestimmten Branchen aber – etwa im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe, in den Medien – ist Arbeit an Feiertagen zulässig.
10. Können im Gastgewerbe Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, kompensiert werden?
Ja. In Berufsbranchen, in denen üblicherweise an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird, können die Feiertage unter dem Jahr kompensiert werden.
13. April 2008