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Ich arbeite seit Jahren in einem Restaurant. Neulich hatte ich in meinem Service-Portemonnaie nach dem Abrechnen 30 Franken zu wenig. Mein Arbeitgeber hat mir diesen Betrag vom Lohn abgezogen. Darf er das?
Nein. Wenn Ihnen seit Ihrer Anstellung erstmals und unbeabsichtigt ein solcher Fehler passiert ist, gehört dieser Fehlbetrag zum Betriebsrisiko Ihres Arbeitgebers. Ein Lohnabzug wäre nicht zulässig. Den Schaden übernehmen müssten Sie aber, wenn Sie grobfahrlässig gehandelt hätten. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn Sie das Service-Portemonnaie unbeaufsichtigt und leicht zugänglich auf dem Tresen hätten liegen lassen.
31. März 2008