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An einer Messe kaufte ich mir eine neue Kaffeemaschine. Im vorformulierten Kaufvertrag wurde als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten der Geschäftssitz der Firma angegeben. Bin ich daran gebunden?
Nein. Sie können das Unternehmen entweder an Ihrem Wohnort oder an seinem Sitz einklagen. Die Firma selbst kann hingegen nur am Wohnsitz des Kunden klagen. Diese Regelung gilt für alle Konsumentenverträge, die seit dem 1. Januar 2001 abgeschlossen wurden. Darunter versteht man Verträge zwischen Geschäften und Konsumenten, sofern es um alltägliche Dinge für den persönlichen Gebrauch geht. Vertragsklauseln, die diese Regeln unterlaufen, sind nicht gültig.
31. März 2008