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Ich bin verheiratet, arbeite in Liechtenstein und wohne in der Schweiz. Meine Frau arbeitet nicht. Nun fordert die AHV für 2006 von ihr mehr als 2000 Franken, gestützt auf mein Einkommen und unser Vermögen. Müssen wir zahlen?
Sofern die Ausgleichskasse keinen Fehler bei der Berechnung des Beitrags gemacht hat, müssen Sie zahlen. Auch Nichterwerbstätige wie Ihre Frau sind AHV-beitragspflichtig. Zu den Nichterwerbstätigen im Sinne der AHV zählen unter anderem Frauen und Männer von im Ausland arbeitenden Ehepartnern. Als Grundlagen für die Berechnung der AHV-Beiträge dienen das Vermögen und das 20-fache jährliche Renteneinkommen.
Zum Renteneinkommen gehört auch das Erwerbseinkommen des Ehepartners, das nicht der AHV unterliegt. Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge ungeachtet des Güterstands auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens. Da die AHV-Beiträge Ihrer Frau von Ihrem gemeinsamen Vermögen und Einkommen abhängen, können sie recht hoch ausfallen.
Mit einer Teilzeitstelle könnte Ihre Frau die Beiträge deutlich senken (siehe K-Geld 2/2005).
31. März 2008