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Ich bin geschieden und lebe mit meinem neuen Partner und meiner 9-jährigen Tochter zusammen, für die ich das alleinige Sorgerecht habe. Könnte mein Lebensgefährte nach meinem Tod meine Tochter weiterbetreuen?
Nein. Die elterliche Sorge geht aber auch nicht automatisch auf den leiblichen Vater über. Er kann das beantragen, die Vormundschaftsbehörde entspricht diesem Wunsch in der Regel – sie muss aber nicht. Sie kann auch einen Vormund ernennen. Vormund des Kindes könnte ihr Partner werden. Setzen Sie die Vormundschaftsbehörde schriftlich von Ihrem Wunsch in Kenntnis. Sie wird dann bei Ihrem Tod prüfen, wie sich die Beziehung der Tochter zum leiblichen Vater entwickelt hat oder ob eine Eltern-Kind-Beziehung zu Ihrem heutigen Partner entstanden ist.
18. März 2008