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Unsere Mutter hat meinem jüngsten Bruder eine Bankvollmacht erteilt. Wir befürchten, dass er sie betrügt, denn er lebt auf grossem Fuss. Durfte die Mutter die Vollmacht ohne die Zustimmung aller Kinder geben?
Ja, das durfte sie. Wie die Mutter ihre Ersparnisse verbraucht und wen sie bevollmächtigt, ist allein ihre Sache. Veruntreut der Bruder anvertraute Gelder, macht er sich strafbar. Delikte im Familienkreis werden aber nur auf Anzeige der direkt Betroffenen verfolgt. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihre Mutter sei unter Druck und nicht mehr in der Lage, die Machenschaften des Bruders zu kontrollieren, können Sie bei der Vormundschaftsbehörde eine Beistandschaft für die Vermögensverwaltung beantragen.
03. März 2008